Willkommen bei Ihrer spezialisierten Fördermittelberatung in Herrsching am Ammersee! Wir helfen Ihnen, Fördermittel ohne Bürokratieangst zu sichern und Ihr Unternehmen nachhaltig zu stärken
Sie möchten digitalisieren, aber das Budget fehlt? Staatliche Förderungen könnten die Lösung sein!
Viele Unternehmer investieren unzählige Stunden, um den richtigen Zuschuss zu finden und sich durch den Antragsprozess zu kämpfen – und stehen am Ende oft mit leeren Händen da. Ich helfe Ihnen, die passenden Zuschüsse für Ihr Projekt zu sichern, ohne dass Sie den Überblick verlieren. Gemeinsam finden wir die optimale Förderung und entwickeln eine klare Strategie für Ihren Erfolg.
Zuschüsse gesucht Anträge werden gestellt Projekt realisiert
Unsere Zielgruppe: Dynamische KMUs
Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die in zukunftsweisende Bereiche wie Digitalisierung, Technologie, Künstliche Intelligenz, Mitarbeitergewinnung, Innovationen und Nachhaltigkeit investieren möchten.
Suchen Sie Fördermöglichkeiten, um Ihr Unternehmen voranzubringen?
Wir sind spezialisiert auf nicht rückzahlbare Zuschüsse und helfen Ihnen, bürokratische Hürden in klare Chancen für Ihr Wachstum zu verwandeln. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften – die Förderlandschaft ist vielfältig, und wir finden die Lösung, die perfekt zu Ihren Zielen passt.
Fördermittel-Kompetenz für nachhaltigen Erfolg
Unser Anspruch geht über die reine Fördermittelbeschaffung hinaus. Wir möchten Sie langfristig befähigen, Fördermittel eigenständig zu recherchieren und erfolgreich zu beantragen. Nach unserer Zusammenarbeit stehen Sie nicht nur mit einer Finanzierung da – Sie gewinnen Wissen und Selbstsicherheit für zukünftige Förderprojekte.
Unser Coaching-Programm:
Nach Abschluss unserer Beratung bieten wir ein gezieltes Coaching an, das Sie in die Methoden und Strategien der Fördermittelakquise einführt. Sie lernen, die Förderlandschaft zu verstehen, passende Programme zu identifizieren und Anträge souverän zu stellen.
Das Ergebnis:
Statt auf externe Hilfe angewiesen zu sein, werden Sie und Ihr Unternehmen selbstständig und kompetent im Umgang mit Fördermitteln. So sind Sie nicht nur für das heutige Projekt, sondern für jede zukünftige Chance bestens vorbereitet.
Unser Versprechen: Nachhaltige Unabhängigkeit und langfristiger Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen.
Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen.
Förderbereiche
Innovation 🚀
Förderung von Forschung und Entwicklung
Nachhaltigkeit 🌍
Unterstützung umweltfreundlicher Projekte
Digitalisierung 💻
Neue Prozesse implementieren
und viele weitere Bereiche
Wir lotsen Sie sicher durch den Förderdschungel
Fördergelder ohne Stress - das ist unser Versprechen an Sie. Wir kennen die Voraussetzungen und Anforderungen der verschiedenen Förderprogramme in- und auswendig und beraten Sie genau zu Ihren Möglichkeiten.

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Unternehmensgröße
Oft für KMU geeignet, teilweise auch für Großunternehmen

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Standort
Regionale oder bundesweite Förderprogramme verfügbar

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Projektart
Abhängig von Förderzweck und -programm
Sparen Sie Zeit und Geld – Fördermittelberatung mit klarer Schritt-für-Schritt-Anleitung
Beratung
Individuelle Analyse Ihres Förderbedarfs
Antragstellung
Unterstützung bei Formularen und Unterlagen
Bewilligung
Prüfung und Genehmigung durch Förderstelle
Unsere Dienstleistung umfasst eine detaillierte Analyse Ihrer Fördermöglichkeiten, maßgeschneiderte Strategien und die vollständige Begleitung bei Ihrer Antragsabwicklung.
Ihre Förderung ohne Stress

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Fördermittelrecherche
Wir identifizieren passende Programme für Ihr Unternehmen.

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Antragsbegleitung
Wir unterstützen Sie durch den gesamten Antragsprozeß.

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Unterstützung nach der Bewilligung
Wir betreuen Sie während der Umsetzung Ihres Projekts.
Unsere Vision
Unsere Mission ist es, kleinen Unternehmen den Zugang zu staatlichen Zuschüssen zu erleichtern. Nicht, weil es einfach ist – sondern weil wir wissen, wie entscheidend diese finanzielle Unterstützung sein kann. In einer Geschäftswelt, in der Ressourcen oft knapp sind, sehen wir es als unsere Aufgabe, Ihnen den Rücken freizuhalten und gemeinsam die Wachstumsziele zu erreichen, die Ihr Unternehmen verdient.
Zusammen können wir bürokratische Hürden überwinden und den Weg zum Erfolg ebnen – Schritt für Schritt, mit einem klaren Plan und einem starken Partner an Ihrer Seite.
Erhöhte Erfolgsquote bei Förderanträgen
Erfolgsgeschichten
Forschung und Entwicklung

www.zim.de

Erfolgsbeispiele

Das ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch. Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Beispiele kreativer Schaffenskraft.

Forschung und Entwicklung ( Steuerliche Förderung)

www.bescheinigung-forschungszulage.de

Praxisbeispiele - Drei Antworten von ... - Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. In den Praxisbeispielen bzw. im Format "Drei Antworten von ..." kommen die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen mit der Forschungszulage.

Digitalisierung
Einsatz der Fördermittel
Die Investitionsbereiche wurden aufgrund der Förderbedingungen aufgeteilt. Das ERP-System von IK-Office erhielt eine Förderung von 50.000 Euro (50 % der Investition, max. 50.000 Euro) vom Land Bayern über das Programm „Digital-Bonus Plus“, da die Entwicklung einer durchgängigen ERP-Datenstruktur als notwendiger Innovationsansatz anerkannt wurde. Für die Standard-Förderung gibt es maximal 10.000 Euro ohne Innovationsanforderungen. Die neue Serverstruktur mit einer Leistungssteigerung von 1 auf 10 GB wurde vom Bund über das Programm „Digital jetzt“ fast vollständig mit 50.000 Euro gefördert. Die gesamte Förderabwicklung erfolgte online. Klein- und mittelständische Unternehmen in Deutschland mit 3 bis 499 Beschäftigten können diese Förderung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten, und das Programm läuft bis 31.12.2023.

www.innovation-beratung-foerderung.de

Praxisbeispiele

Erfahren Sie, wie KMU und Handwerk ihre Digitalisierungsprojekte mit Hilfe von go-digital umgesetzt haben.

Kontakt aufnehmen Beratung und Information Förderung in Sicht
Schluss mit Grübeln, jetzt wird gehandelt! Raus aus dem ewigen Stress und den unklaren Wegen. Nehmen Sie die Förderung Ihres Unternehmens selbst in die Hand - genau so, wie Sie es brauchen! Lassen Sie uns starten!
Ihr Erfolg, unsere volle Aufmerksamkeit
Unsere Mission ist es, jedem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu staatlichen Zuschüssen zu ermöglichen. Um dies mit höchster Qualität und persönlicher Betreuung zu gewährleisten, nehmen wir jährlich nur eine begrenzte Anzahl neuer Projekte an. So können wir jedem Kunden die intensive Unterstützung bieten, die er verdient, und sicherstellen, dass unsere Zusammenarbeit nachhaltige, exzellente Ergebnisse erzielt.

Impressum

Nikola Blum Summerstr. 30 82211 Herrsching am Ammersee. Email: nb@nikolablum.de USt.-IdNr. DE330718106 Externe Links Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links innerhalb einer angemessenen Frist geprüft und gegebenenfalls unverzüglich gelöscht. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Haftungsausschluss: Die Website Nikola Blum unterliegt regelmäßigen Veränderungen und Ergänzungen, die der Aktualisierung unserer Angebote oder der Anpassung an rechtliche Veränderungen dienen. Nikola Blum übernimmt daher keine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Verantwortlicher Nikola Blum Summerstr. 30 82211 Herrsching E-Mail: nb@nikolablum.de Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung Besuch der Webseite: Beim Aufrufen unserer Webseite werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Webseite gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sogenannten Logfile gespeichert. IP-Adresse des anfragenden Rechners Datum und Uhrzeit des Zugriffs Name und URL der abgerufenen Datei Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL) Verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Webseite Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Webseite Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken Weitergabe von Daten Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Datensicherheit Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Juni 2024. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Internetangebotes fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 08/2024Nikola BlumAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 GeltungsbereichSofern Sie (nachfolgend: „Vertragspartner“) von Nikola Blum (nachfolgend: „Dienstleister“), Summerstr. 30, 82211 Herrsching: · Newsletter oder Mailings beziehen, · die Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen, · Beratungs- oder Coachingverträge mit dem Dienstleister eingehen, · oder Seminare/Veranstaltungen beim Dienstleister buchen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote des Dienstleisters ohne vorherige Anerkennung dieser AGB ist nicht gestattet.Sie bestätigen vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen des Dienstleisters, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich zum Zweck des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-)gewerblichen Tätigkeit diese Dienste in Anspruch zu nehmen bzw. diesbezügliche Verträge mit dem Dienstleister einzugehen.Alle zwischen Ihnen und dem Dienstleister im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individuellen Absprachen.Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters gültige Fassung dieser AGB.Abweichende Bedingungen des Vertragspartners akzeptiert der Dienstleister nicht. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. § 2 VertragsgegenstandDer Dienstleister bietet seinen Vertragspartnern Coachings, Seminare und Beratungsleistungen in den Bereichen Fördermittelberatung und Unternehmensberatung an. Diese Dienstleistungen können multimedial, videobasiert, telefonisch oder stationär erfolgen. Die Dienstleistungen werden, je nach Buchung, standardisiert oder individualisiert erbracht. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fördermittelberatung, des Coachings und der Unternehmensberatung. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Insbesondere können nur Prognosen über den Erfolg von Maßnahmen abgegeben werden, basierend auf Erfahrungswerten. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nur dann gezahlt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.In Bezug auf die Inhalte eines Coaching-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrags steht dem Dienstleister ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses mitzuwirken. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern des Dienstleisters unverzüglich erbringen. § 3 VertragsschlussDie Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen des Dienstleisters auf dessen Webseiten, in Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem Dienstleister kann schriftlich, fernmündlich (Videochat, Telefon) oder durch elektronische Kommunikation erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts, es sei denn, es wurde anders vereinbart.Fernmündliche Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Sie willigen ein, dass der Dienstleister das Telefonat oder den Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Die Aufzeichnung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners, die jederzeit widerrufen werden kann.Der Dienstleister wird den Zugang Ihrer über die Webseiten oder andere Kommunikationswege abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird ausdrücklich die Annahme erklärt oder es wird Ihnen unmittelbar Zugang zu der bestellten Dienstleistung (z. B. Zugang zu einer passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt.Sollte die Erbringung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sein, wird der Dienstleister von einer Annahmeerklärung absehen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande, und der Dienstleister wird Sie unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. § 4 Leistungsumfang, Durchführung und ErfüllungDer Dienstleister wird die vereinbarten Beratungs-, Coaching- und sonstigen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.Die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistungen richtet sich nach dem im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungsumfang. Die Dienstleistungen können in verschiedenen Formaten erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf multimediale, videobasierte, telefonische oder stationäre Formate.Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter/Dienstleister zu bedienen. Der Dienstleister bleibt jedoch gegenüber dem Vertragspartner für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich.Es besteht Einigkeit, dass der Dienstleister, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schuldet.Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere: · Unternehmensinformationen: Vollständige Angaben zu rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten des Unternehmens, einschließlich aktueller Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und relevante Registrierungsdokumente. · Projektbezogene Informationen: Detaillierte Beschreibungen der Projekte oder Vorhaben, für die Fördermittel beantragt werden sollen, einschließlich Projektpläne, Budgets, Zeitpläne und prognostizierte wirtschaftliche Auswirkungen. · Vergangene Fördermittel: Informationen zu bisher erhaltenen Fördermitteln, einschließlich Förderbescheide, Verwendungsnachweise und Berichte über die Verwendung der Mittel. · Sonstige relevante Dokumente: Alle weiteren Dokumente, die für die Fördermittelbeantragung oder -verwaltung relevant sind, wie z. B. Marketingpläne, Marktanalysen, technische Gutachten oder Machbarkeitsstudien. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle bereitgestellten Informationen und Dokumente vollständig, aktuell und korrekt sind. Änderungen oder Aktualisierungen dieser Dokumente müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Leistungserbringung beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.Ist der Dienstleister gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Vertragspartners, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt. § 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug · Vergütung: Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe berechnet wird. Zahlungsbedingungen: · Grundsatz: Die Vergütung für die Dienstleistungen des Dienstleisters ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, es wurde eine andere individualvertragliche Absprache getroffen. · Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei vereinbarten monatlichen Abrechnungen oder Erfolgshonoraren, gelten abweichende Zahlungsmodalitäten, die individuell im Vertrag festgelegt werden. · Zahlungsziel bei abweichender Vereinbarung: In Fällen, in denen eine andere Zahlungsmodalität vereinbart wurde (z. B. monatliche Abrechnung oder Erfolgshonorare), sind diese Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. · Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Dienstleister angegebenes Konto. Die entsprechenden Kontodetails werden dem Vertragspartner nach Vertragsabschluss mitgeteilt. Verzug: · Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, nachdem der Rechnungsbetrag bei Auftragserteilung vollständig beim Dienstleister eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners komplett erbracht sind. · Ist der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Dienstleister vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. · Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. · Ist der Vertragspartner im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Dienstleister wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen werden dabei in Abzug gebracht. Leistungserbringung: · Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Vertragspartner festgelegten Zeitpunkten. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. § 6 HaftungDer Dienstleister haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.Haftungsausschluss für Erfolg und Fördermittelbewilligung: Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Beratungsleistungen oder für die Bewilligung von Fördermitteln. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass durch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Dienstleisters bestimmte Ergebnisse erzielt oder Fördermittel bewilligt werden. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln liegt allein bei den zuständigen Förderstellen und Behörden.Es wird weiterhin klargestellt, dass folgende Leistungen nicht Bestandteil der Unterstützung sind: • Rechtliche Beratung oder rechtliche Vertretung in jeglicher Form. • Finanzielle oder buchhalterische Analysen und Beratungen. • Die Verwaltung und Umsetzung des Förderprojekts, einschließlich des vollständigen Projektmanagements des Förderprojekts. • Erstellung von technischen Dokumentationen oder Spezifikationen. • Offizielle Vertretung des Kunden bei behördlichen oder staatlichen Stellen. • Steuerliche Beratung. § 7 Geheimhaltungspflicht · Vertrauliche Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme besteht für die Weitergabe an Dritte oder Dienstleister, die vom Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinzugezogen werden, vorausgesetzt, diese Dritten werden in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet. · Verpflichtung zur Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. · Bestehende Geheimhaltungsvereinbarung: Die Parteien bestätigen, dass die im Vorfeld dieses Vertrages geschlossene Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) weiterhin gültig ist und in vollem Umfang Anwendung findet. Diese Geheimhaltungsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft. · Dauer der Geheimhaltung: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus, bis die vertraulichen Informationen allgemein bekannt werden oder die andere Partei die Informationen freigibt. § 8 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme · Datenschutz und Datenschutzerklärung: Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Dienstleister höchste Priorität. Der Dienstleister informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, die Datenschutzerklärung des Dienstleisters vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. · Einwilligung in Kontaktaufnahme: Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Dienstleister im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch den Dienstleister widersprechen, müssen Sie dafür eine E-Mail an nb@nikolablum.de zukommen lassen. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die der Dienstleister Sie nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten des Dienstleisters. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail beim Dienstleister. · Einwilligung in Datenverarbeitung: Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen beim Dienstleister hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, finanzielle Verhältnisse) ein. Sie willigen ebenfalls widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste des Dienstleisters, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer beim Dienstleister hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen, auch aus Nicht-EU/EWR-Staaten, ein. Für den Widerruf gilt Absatz 2 sowie die Datenschutzbestimmungen des Dienstleisters. § 9 WiderrufsrechtDer Dienstleister geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen. § 10 Kündigung, LaufzeitDer Vertrag wird für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Vertragspartners innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Vertragspartners aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.Im Falle einer Kündigung werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig vergütungspflichtig. Sollte der Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigen oder sollte der Dienstleister aus wichtigem Grund kündigen, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters für bereits erbrachte Leistungen bestehen. Darüber hinaus behält der Dienstleister den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen. Bereits begonnene Arbeiten werden auf Wunsch des Vertragspartners gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung bis zu einem sinnvoll abschließbaren Punkt weitergeführt und abgeschlossen. § 11 SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Dienstleisters (Amtsgerichtsbezirk Starnberg). EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguageEine E-Mail können Sie über unser Kontaktformular stellen. Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Webdesign: Nikola Blum

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FAQ
Allgemeine Fragen:
Was sind Fördermittel und wie funktionieren sie?
Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen, die von öffentlichen Institutionen, Stiftungen oder anderen Organisationen bereitgestellt werden, um Projekte, Unternehmen oder Initiativen zu unterstützen. Sie können als Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften vergeben werden und dienen dazu, Innovationen, Wachstum, Umweltschutz oder andere förderwürdige Ziele zu fördern. Die Antragsteller müssen meist bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Zweck der Mittelverwendung nachweisen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Fördermittel können von unterschiedlichen Zielgruppen beantragt werden, darunter Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen. Die genaue Zielgruppe hängt von den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms ab.
Welche Arten von Fördermitteln gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Fördermitteln, darunter:
  • Zuschüsse: Finanzielle Mittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • Darlehen: Kredite mit vergünstigten Konditionen.
  • Bürgschaften: Garantien für Kredite.
  • Steuererleichterungen: Steuerliche Vorteile für bestimmte Investitionen.
  • Sachleistungen: Bereitstellung von Infrastruktur oder Equipment.
Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen förderfähig ist?
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, sollten Sie:
  • Die Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme prüfen.
  • Eine Fördermittelberatung in Anspruch nehmen.
  • Sich über Branchenverbände und Kammern informieren.
  • Online-Recherchen auf Förderportalen durchführen.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Förderprogramm, typischerweise benötigen Sie jedoch:
  • Einen detaillierten Projektplan oder Businessplan.
  • Finanzierungspläne und Budgetübersichten.
  • Nachweise über die Unternehmensgründung und -registrierung.
  • Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
  • Ggf. Nachweise über bereits erhaltene Förderungen.
Förderprogramme:
Welche Förderprogramme gibt es für Start-ups?
Start-ups können auf verschiedene Förderprogramme zugreifen, darunter:
  • Existenzgründungszuschüsse.
  • Start-up-Accelerator-Programme.
  • Innovationsgutscheine.
  • Gründungskredite und Beteiligungskapital.
Gibt es spezielle Fördermittel für KMUs?
Ja, es gibt zahlreiche Fördermittel speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), wie z.B.:
  • ERP-Darlehen.
  • KMU-Innovationsgutscheine.
  • Investitionszuschüsse.
  • Beratungsförderungen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte?
Für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte gibt es Förderungen wie:
  • Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen.
  • Förderungen für erneuerbare Energien.
  • Umweltinnovationsprogramme.
  • Förderungen für nachhaltige Mobilität und Ressourcenschonung.
Welche staatlichen Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Staatliche Förderprogramme umfassen:
  • Programme der KfW-Bankengruppe.
  • Zuschüsse und Kredite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Innovationsförderungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
  • Regionale Förderbanken und Landesförderinstitute.
Gibt es regionale Förderprogramme?
Ja, neben bundesweiten Förderungen bieten auch Bundesländer und Regionen spezifische Programme an, die auf regionale Besonderheiten und Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Antragsverfahren:
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte:
  1. Prüfung der Förderfähigkeit und Auswahl des passenden Programms.
  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
  1. Einreichung des Antrags bei der zuständigen Förderstelle.
  1. Prüfung des Antrags durch die Förderstelle.
  1. Entscheidung und Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fördermittelanträge haben oft feste Fristen, die von Programm zu Programm variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die jeweiligen Deadlines zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Komplexität des Antrags, sie kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung können Sie in der Regel eine Begründung einfordern und den Antrag überarbeiten oder sich nach alternativen Fördermöglichkeiten umsehen. Manchmal besteht auch die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Kann ich mehrere Fördermittel gleichzeitig beantragen?
Ja, es ist oft möglich, mehrere Fördermittel parallel zu beantragen, solange sie sich nicht gegenseitig ausschließen und die Gesamtfinanzierung nachvollziehbar bleibt.
Finanzierung:
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote, also der Anteil der Kosten, der durch Fördermittel abgedeckt wird, variiert je nach Programm und kann zwischen 10% und 100% liegen.
Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden?
Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, während Darlehen und Kredite zu den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden müssen.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung erfolgt meist in Tranchen, entsprechend dem Projektfortschritt, oder nach Vorlage von Nachweisen über die Mittelverwendung.
Kann ich Fördermittel mit anderen Finanzierungsformen kombinieren?
Ja, oft können Fördermittel mit anderen Finanzierungsformen wie Bankkrediten oder Eigenkapital kombiniert werden.
Gibt es steuerliche Vorteile durch Fördermittel?
Ja, in manchen Fällen können Fördermittel steuerliche Vorteile bieten, wie z.B. die Möglichkeit, Investitionsabzugsbeträge zu nutzen oder Förderungen steuerfrei zu erhalten.
Spezielle Fälle:
Was muss ich bei internationalen Fördermitteln beachten?
Bei internationalen Fördermitteln sollten Sie die speziellen Anforderungen und Regelungen des jeweiligen Programms beachten, einschließlich Sprache, Rechtsvorschriften und Abrechnungsmodalitäten.
Gibt es Fördermittel für bestimmte Branchen?
Ja, es gibt branchenspezifische Fördermittel für Bereiche wie Technologie, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Kultur und Kreativwirtschaft.
Wie kann ich Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten?
Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte können über Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder EU-Programme wie Horizon Europe beantragt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Digitalisierungsvorhaben?
Für Digitalisierungsvorhaben gibt es Programme wie „go-digital“ oder Förderungen im Rahmen der KfW-Digitalisierungs- und Innovationskredite.
Gibt es Fördermittel für Bildungs- und Weiterbildungsprojekte?
Ja, es gibt Fördermittel für Bildungs- und Weiterbildungsprojekte, z.B. über das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder regionale Bildungsinitiativen.
Nach dem Erhalt:
Welche Pflichten habe ich nach dem Erhalt von Fördermitteln?
Nach dem Erhalt von Fördermitteln sind Sie verpflichtet, die Mittel zweckgebunden zu verwenden, regelmäßig Bericht zu erstatten und Nachweise über die Mittelverwendung zu erbringen.
Wie dokumentiere ich den Einsatz der Fördermittel?
Dokumentieren Sie den Einsatz der Fördermittel durch detaillierte Aufzeichnungen, Rechnungen, Belege und Berichte, um die ordnungsgemäße Verwendung nachweisen zu können.
Was passiert, wenn ich die Fördermittel nicht zweckgemäß verwende?
Bei zweckwidriger Verwendung können die Fördermittel zurückgefordert werden und es können rechtliche Konsequenzen drohen.
Wie überprüft die Fördermittelstelle die Verwendung der Mittel?
Die Fördermittelstelle überprüft die Verwendung durch regelmäßige Berichte, Vor-Ort-Kontrollen und Prüfung der eingereichten Nachweise und Belege.
Kann ich nach Abschluss eines Projekts erneut Fördermittel beantragen?
Ja, nach Abschluss eines Projekts können Sie grundsätzlich erneut Fördermittel für neue Vorhaben beantragen, sofern die Bedingungen des neuen Programms erfüllt sind.
Beratung und Unterstützung:
Wer kann mir bei der Beantragung von Fördermitteln helfen?
Fördermittelberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Dienstleister können Sie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.
Was kostet die Beratung für Fördermittel?
Die Kosten für die Beratung variieren und können als Stundenhonorar, Pauschalbetrag oder erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden.
Wie finde ich einen geeigneten Fördermittelberater?
Einen geeigneten Berater finden Sie über Empfehlungen, Branchenverbände, Kammern oder spezialisierte Online-Plattformen.
Welche Erfahrungen und Qualifikationen sollte ein Fördermittelberater haben?
Ein Fördermittelberater sollte fundierte Kenntnisse der Förderlandschaft, Erfahrung in der Antragstellung und erfolgreiche Referenzen vorweisen können.
Gibt es Erfolgsberichte von Unternehmen, die Fördermittel erhalten haben?
Ja, viele Förderstellen und Berater veröffentlichen Erfolgsberichte und Fallstudien, die Beispiele erfolgreicher Fördermittelprojekte zeigen und als Inspiration dienen können.